Datenschutz-Hinweis

Allgemeine Datenschutzerklärung der Gemeinde

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. 

In Erfüllung unsere Informationspflicht erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten und über Ihre Rechte. Je nachdem, in welchem Bereich Sie uns Ihre Daten zur Verfügung stellen, treffen die unterschiedlichen Verarbeitungstätigkeiten auf Sie zu. Wir sind um eine klare Aufbereitung der Daten bemüht, sollten Sie dennoch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mit unserem Datenschutzbeauftragten Kontakt aufzunehmen. 

Gemeinde St. Ulrich am Pillersee

Dorfstraße 15

6393 St. Ulrich am Pillersee, Österreich

Bei Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten:

Kufgem, Fischergries 2, 6330 Kufstein, +43 5372 6902datenschutz@kufgem.at

Ihre Rechte

Unabhängig von der Art der Datenerhebung, stehen Ihnen als betroffene Person die im Folgenden genannten Rechte zu. Nähere Informationen dazu finden Sie unter  https://www.dsb.gv.at/rechte-der-betroffenen

  • Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf „Vergessen werden“ (Art. 17 DSGVO)
  • Das Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO
  • Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag übermitteln. Die Gemeinde wird Ihren Antrag unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates bearbeiten. Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet. Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder im Fall, dass Sie der Meinung sind, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolge rechtswidrig, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich. Diese erreichen Sie unter:

Österreichische Datenschutzbehörde 
Barichgasse 40-42, 1030 Wien 
Tel: +43 1 521-522569
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Hoheitsverwaltung der Gemeinde und Vollzug von Gesetzen

Im Bereich der Hoheitsverwaltung benötigt die Gemeinde Ihre Daten, um Bescheide (z.B. Baubescheide) zu erlassen oder Akte behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu setzen. Insbesondere verarbeiten wir personenbezogene Daten im Zuge des Vollzuges von Gesetzen zu folgenden Zwecken: 

  • Wahladministration, Führung der Wählerevidenz und Erstellung der Wählerverzeichnisse und der Stimmlisten
  • Wahrnehmung des Meldewesens und der Staatsbürgerschaftsevidenz 
  • Ermittlung des Personenstandes und Führung der Personenstandsbücher 
  • Verwaltung der Daten von Touristen und Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet zur Erfüllung der damit verbunden gesetzlichen Verpflichtungen
  • Abwicklung von Veranstaltungsanmeldungen einschließlich Genehmigung der Veranstaltungsstätte 
  • Finanzgebarung der Gemeinde inklusive Vorschreibung und Einhebung von öffentlich-rechtlich geregelten Abgaben und Gebühren (u.a. Friedhofsverwaltung, Hundeverwaltung, etc.)
  • Beitragsvorschreibungen, Vergabe von Beihilfen und Entschädigungen
  • Kontrolle der Einhaltung von amtlichen Anordnungen
  • Wahrnehmung von Aufgaben zur Ordnung und Sicherheit (unter anderem: Einberufung und Führung der Einsatzleitung im Katastrophenfall, Sonderalarmpläne, Lawinenkommission)
  • Wahrnehmung ortspolizeilicher Aufgaben (zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen und Parkraumbewirtschaftung)

 Rechtsgrundlage

Beim Vollzug von gesetzlichen Aufgaben (Hoheitsverwaltung) stützt sich die Gemeinde auf die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO), auf eine gesetzliche Grundlage bzw. die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO iVm §38 DSG). Um lebenswichtige Interessen betroffener Personen (z.B. im Fall von Naturkatastrophen, im Fall von Epidemien) zu schützen auf Art 6 Abs 1 lit d DSGVO. 

k5 next Anwendungen

Zur Unterstützung unserer hoheitlichen Aufgaben haben wir Anwendungen im Einsatz, die Daten teilweise auf in der EU liegenden Servern der Firma Microsoft (Azure) speichern (über Web-Anwendung). Die Daten sind mit einem private Key verschlüsselt und so einem unrechtmäßigen Zugriff entzogen. Der Datentransfer erfolgt ebenfalls verschlüsselt. Es erfolgt keine Übertragung in Drittstaaten. 

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Microsoft finden Sie unter: https://www.microsoft.com/en-gb/privacy/privacystatement

Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde

Die Gemeinde wird im Rahmen der Privatwirtschaft vielfach aktiv und verarbeitet personenbezogene Daten, sofern es für die Abwicklung von Rechtsgeschäften sowie zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse erforderlich ist für folgende Zwecke: 

  • Behandlung der von der Gemeinde zu besorgenden Geschäftsfälle 
  • Abwicklung der Verfahren zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich
  • Organisation des Vertragswesens der Gemeinde
  • Erfassung und Verwaltung der Kunden und Lieferantendaten
  • Förderung von Partnerschaften (Partnergemeinden, Städtepartnerschaften)

Darüber hinaus kommt es insbesondere bei der Verwaltung der gemeindeeigenen Objekte/Gemeindebetriebe und Einrichtungen der Gemeinde zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit der Erfassung und Abrechnung der Leistungen der Gemeindebetriebe. Darüber hinaus werden weitere personenbezogene Daten für die nachfolgenden Zwecke verarbeitet: 

  • Errichtung und Erhaltung der schulrelevanten Gebäude samt Infrastrukturmaßnahmen
  • Verwaltung von Parkkarten und Zutrittsberechtigungen
  • Abwicklung von Versicherungsschadensfällen (z.B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung) 
  • Ausgabe von Jahres- bzw. Saisonkarten, Abo-Karten oder Freikarten für Bäder, Freizeitanlagen und Kultureinrichtungen

Die Gemeinde ist Anlaufstelle für die örtlichen Einrichtungen und Vereine und organisiert Unterstützungsleistungen für Verbände Agrargemeinschaften, Genossenschaften oder anderen Interessensgruppen. Dabei kommt es zu einer Datenverarbeitung für folgende Zwecke: 

  • Versand von Einladungen und Informationen 
  • Unterstützung und Mitgliedschaftsverwaltung von Vereinen, Informationsweitergabe und Veröffentlichungen auf der Gemeindewebsite

Bürgerservice

Im Rahmen unseres Services für Bürger*innen beantwortet die Gemeinde Anfragen, nimmt Beschwerden entgegen und stellt unterschiedliche Informationen bereit. Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Beschwerden einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden wir die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrags und zur Durchführung des entsprechenden Verfahrens verarbeitet. Bei der Unterstützung von Anwendern bei Hard- und Softwareproblemen, aber auch in anderen Arbeitsbereichen werden und können insbesondere auch Daten der User oder Daten aus Geschäftsfällen, die von Bürger*innen an uns weitergegeben wurden, verarbeitet werden. Im Rahmen des Bürgerservices kommt es insbesondere zu folgenden Verarbeitungen: 

Unterstützungsleistungen für Bürger*innen und Bürger

Die Gemeinde verarbeitet Daten, um Unterstützungsleistungen unterschiedlicher Art durchführen und abwickeln zu können (Katastrophenentschädigungen, Heizkostenzuschüsse, Förderung der Heimpflege) oder die Bürger bei der Antragstellung zu unterstützen (beispielsweise Mindestsicherung, Rundfunk- und Rezeptgebührenbefreiung) und leitet die zu diesem Zweck erhobenen Daten an die jeweilige Bearbeitungsstelle weiter (zum Beispiel in Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen). Die Datenverarbeitung erfolgt darüber hinaus zur Abwicklung und Auszahlung von Beihilfen und Fördermaßnahmen (wie Rentenzuschuss, finanzielle Zuwendungen aus dem Sozialfonds). Auch sind Datenverarbeitung notwendig, um Spenden zu verteilen und zu verbuchen und um die Anspruchsgrundlage zu überprüfen. 

Organisation von Aktionen der Gemeinde und Bereitstellung von Angeboten für Bürger*innen

Die Gemeinde nutzt die von Ihnen bereitgestellten personenbezogene Daten, um Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu koordinieren und die Abwicklung zu unterstützen. Sei es zur Realisierung von Angeboten zur Jugendarbeit (Jugendtreffs) oder des sozialen Engagements (Nachbarschaftshilfe, Ehrenamtsbörse) und dergleichen. Insbesondere verwenden wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang zur Terminkoordination und Kommunikation sowie zur Verwaltung von Projekt und Arbeitsgruppen (z. B. e5 Energieeffizienz-Programm, Familienfreundliche Gemeinde, Agenda 21). Darüber hinaus verarbeitet die Gemeinde personenbezogene Daten zur Organisation von Sitzungen, Veranstaltungen oder Exkursionen sowie zur Kommunikation mit Interessierten und Teilnehmern. 

Fördermaßnahmen der Gemeinde

Wenn Sie bei der Gemeinde um eine Förderung ansuchen (Familienförderung, Lehrlingsförderung, Zuschüsse), Gutscheine (Familienförderung), kostenlose oder ermäßigte Tickets (Schwimmbäder, Bergbahnen) oder Ermäßigungskarten abholen, verarbeiten wir von Ihnen die zur Abwicklung notwendigen Daten. 

Wenn Sie an einer von der Gemeinde organisierten Aktion teilnehmen (z.B. Essensbestellungen, Viehimpfungen, Essen auf Rädern) verarbeiten wir ihre Daten zu ihrer Einladung, zur Abwicklung, Organisation und Abrechnung der jeweiligen Aktion. 

Wenn Sie sich bei der Gemeinde aktiv als Interessent melden und vormerken lassen (z.B. für Baugrundstücke, Breitbandanschlüsse, etc.) oder andere Leistungen in Anspruch nehmen (Verleih von Eigentum der Gemeinde, Essen auf Rädern) verarbeitet die Gemeinde die zur Abwicklung und Kontrolle erforderlichen Daten. 

Rechtsgrundlage

Wenn die Verarbeitung aufgrund von Verträgen erforderlich ist (z.B., Dienstleistungsverträge), auf einer vertraglichen Grundlage beruht oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erforderlich ist auf Art. 6 Abs 1 lit b 

Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilen auf Art. 6 Abs 1 lit a. Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Einwilligung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist freiwillig und kann gegenüber dem Verantwortlichen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen bleibt unberührt.

In besonderen Fällen stützen wir die Datenverarbeitung im Rahmen der Privatwirtschafts-verwaltung der Gemeinde auf unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs 1 lit f, z.B. um Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde zu betreiben oder unser Eigentum zu schützen. 

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO), wie z.B. Gesundheitsdaten oder Religionsbekenntnis bzw. personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straften (Art 10 DSGVO) werden nur in Ausnahmefällen auf Basis der in Art. 9 Abs. 2 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.

Vielfach stellen wir als Gemeinde Formulare bereit, für deren Inhalt wir nicht selbst verantwortlich sind. In diesem Fall finden Sie die Datenschutzinformation bei der jeweils verantwortlichen Einrichtung (z.B. Amt der Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft).

Datenerhebung aus anderer Quelle 

Wenn wir die Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir Daten aus öffentlichen Registern oder öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien. Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit oder Legitimationsdaten und weitere für die Erfüllung unserer Aufgabe notwendige Daten. 

Speicherdauer bzw. Löschfristen

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Aufbewahrungsfristen vorsehen. Oftmals sind wir (beispielsweise aufgrund des Archivgesetzes) gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten länger zu speichern oder zu archivieren. 

Potenzielle Empfänger der Daten 

Liegen weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Grundlage vor und besteht kein öffentliches bzw. berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.

Empfängerkategorien 

  • Auftragsverarbeiter (insbesondere IT-Dienstleister, Cloudanbieter, Lohnverrechner) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Mit diesen schließen wir zur Wahrung Ihrer Datenschutzrechte entsprechende Verträge.
  • Andere öffentliche Stellen im Bereich der Hoheitsverwaltung: Bundes- und Landesbehörden, Gerichte, Vollstreckungsorgane
  • Empfänger im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung: andere Behörden bzw. Gemeinden, Banken, Prüf- und Aufsichtsorgane, Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.), 
  • Parteien: Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im (Bau-)Verfahren erfolgt aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die jeweils zutreffenden Bauordnungen)
  • Alle Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit zu befassen sind; Vertrags- oder Geschäftspartner, Mandatare
  • Amtsblätter, Publikationsmedien
  • Träger von Bundes- und Landesregistern
  • Dienstbehörden, Personalstellen, Sozialversicherungsträger, gesetzliche Interessensvertretungen, Arbeitsinspektorat

Besondere Verarbeitungsvorgänge

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen, wie Ihre Daten durch die verantwortliche Gemeinde im Einzelnen verarbeitet werden:

Videoüberwachung

Die Gemeinde hat im Gemeindegebiet Videokameras installiert. Die überwachten Bereiche sind als solche gekennzeichnet. Erfasst werden Daten von Personen, die sich im videoüberwachten Bereich aufhalten, sowie Ort und Zeit der Aufzeichnung. Im Zuge der Videoüberwachung ist weder eine Leistungs- noch eine Verhaltenskontrolle vorgesehen. Die Daten werden ausschließlich zu den unten erläuterten Zwecken verwendet.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die installierten Überwachungskameras dienen einerseits dem Schutz des Eigentums der Gemeinde (Verhinderung von Sachbeschädigungen, Einbrüchen, unbefugten Betreten) andererseits dem Schutz des Lebens und der Unversehrtheit von Personen. Die Videoüberwachung geschieht in Wahrnehmung des Hausrechtes der Gemeinde und erfolgt

  • aufgrund des berechtigten Interesses der Gemeinde (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zum Schutz des Eigentums vor Beschädigung und zur Verfolgung von Straftaten
  • aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Zustimmung der Personalvertretung liegt vor)

Soweit besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.

Speicherung und Sichtung der Videoaufzeichnungen

Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben. Eine Löschung findet spätestens nach 72 Stunden (3 Tage) statt. Werden die Daten zu Aufklärungszwecken benötigt, verlängert sich die die Speicherdauer bis zum Wegfall des Zwecks.

Empfängerkategorien

Die Videoaufzeichnungen werden nur im Anlassfall zur Verfolgung der obig beschriebenen Zwecke gesichtet. Alle Zugriffe werden protokolliert und können nachvollzogen werden. Die Aufzeichnungen der Überwachungsanlage können auch bei der Verfolgung von (Verwaltungs-)Straftaten als Beweismittel herangezogen werden und werden im Anlassfall an die Strafverfolgungsbehörden, Anwälte und andere berechtigte Beteiligte weitergeleitet. 

Sicherheitsmaßnahmen

Das aufgezeichnete Videomaterial wird unter Einhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gesichert. Für den Zweck nicht notwendige Funktionalitäten der Kamera (z. B. freie Schwenkbarkeit, Zoomfähigkeit, Funkübertragung, Internetveröffentlichung, Audioaufnahme) wurden bei der Inbetriebnahme deaktiviert. 

Stand: Mai 2026