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Mit der Novelle des Personenstandsgesetzes (PStG) 2023 wurde klargestellt, dass ausschließlich die zuständigen Standesbehörden zur Ausstellung von Lebensbestätigungen berechtigt sind.
Daher dürfen Gemeinden ohne Standesbehörde keine Lebensbestätigungen mehr ausstellen.
Die Gemeinde St. Ulrich am Pillersee hat keine eigene Standesbehörde. Für die Ausstellung von Lebensbestätigungen ist folglich das Standesamt Fieberbrunn zuständig. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein Termin erforderlich ist (Kontakt: Standesbeamter Fred Haßlwanter, +43 5354 562 03 15)
Achtung: Meldebestätigung mit Vermerk ist möglich!
Das Bürgerservice der Gemeinde St. Ulrich am Pillersee kann eine Meldebestätigung mit dem Vermerk „Lebensbestätigung“ ausstellen. Diese kann unter Umständen von der anfordernden Stelle als Nachweis akzeptiert werden. Bitte holen Sie sich gegebenenfalls im Vorhinein Informationen dazu ein. Die Gebühr für die Meldebestätigung beträgt € 2,10.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!