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Als Altholz gelten unter anderem Bretter, Balken, Paletten, Holzverpackungen, Abbruchhölzer sowie massive Altmöbel. Voraussetzung ist, dass das Holz frei von schwermetallhaltigen Anstrichen, Imprägnierungen sowie halogenhaltigen Chemikalien ist.
Nicht als Altholz übernommen werden beispielsweise Bahnschwellen, Strommasten, Brandholz, Bäume und Äste, morsches Holz oder mit Dachpappe behaftete Holzteile.
Eine sorgfältige Trennung ist wichtig, da nur so eine Wiederverwertung des Holzes möglich ist. Erfolgt keine Trennung, muss das Material als Baustellenabfall entsorgt werden, was deutlich höhere Kosten verursacht.
Altholz richtig Entsorgen - Erklärung